Auflage Gemeinde-Voranschlag - 2025 (nach Beschlussfassung)

14.02.2025 07:00

Im Sinne des § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeinderat der Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis in der am 13. Februar 2025 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene Gemeindevoranschlag für das Finanzjahr 2025 von heute an zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt.

 

Der Gemeindevoranschlag kann während der Amtsstunden eingesehen werden. Der Gemeindevoranschlag ist auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.hirschbach.ooe.gv.at abrufbar.

14.02.2025 07:00