Auflassung von Teilflächen des Öffentlichen Gutes, Pz. Nr: 3491/2, KG. Guttenbrunn; Auflage der Planunterlagen

12.04.2016 07:55

Herr Philipp und Frau Irene Pfarrhofer, 4193 Hirschbach i.M., Thierberg Nr. 21, haben die Auflassung einer Teilfläche von 66 m² des öffentlichen Weges, Pz. Nr. 3491/2, KG. Guttenbrunn (Randstreifen entlang des Güterweges Prechtleinschlag) beantragt. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Gemeingebrauch nicht mehr gegeben ist.

Gemäß § 11 Abs. 3 OÖ. Straßengesetz 1991, LGBl. Nr. 84 idgF., hat die Gemeinde die Auflassung von öffentlichen Wegen zu verordnen, wenn die öffentliche Straße wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist.

Im Sinne des § 11 Abs. 6 OÖ. Straßengesetz 1991, LGBl. Nr. 84 idgF., wird darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen für die beabsichtigte Auflassung von Teilflächen des öffentlichen Gutes, Pz. Nr. 3491/2, KG. Hirschbach, durch 4 Wochen, dass ist vom 22. April 2016 bis 16. Mai 2016, zur öffentlichen Einsichtnahme beim Gemeindeamt Hirschbach im Mühlkreis während der Amtsstunden aufliegen.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Gemeindeamt einzubringen.

12.04.2016 07:55