Waldbrandschutzverordnung 2025 - Kundmachung und Veröffentlichung

waldbrand

Aufgrund der derzeit vorherrschenden Witterungsverhältnisse und Trockenheit wurde von der Bezirkshauptmannschaft Freistadt am 11. März 2025 eine Verordnung (siehe Kundmachung Waldbrandschutzverordnung 2025 ) betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete aller Gemeinden des politischen Bezirkes Freistadt und deren Gefährdungsbereiche durch Kundmachung des Amtsblattes im RIS rechtswirksam erlassen.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2025 außer Kraft.

Amtsblatt_Waldschutzbrand-Verordnung[2].pdf herunterladen (0.18 MB)

12.03.2025 12:03