Die Wahl findet am 24. April von 8:00 – 12:00 Uhr im Gemeindeamt Hirschbach (Sitzungssaal Obergeschoss) statt.
Zur Teilnahme an der Bundespräsidentenwahl sind Sie berechtigt, wenn Sie
• die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen
• den Hauptwohnsitz in Österreich haben
• spätestens am Wahltag 16 Jahre alt geworden sind
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
• AuslandsösterreicherIn, die ebenfalls am Wahltag 16 Jahre alt geworden sind und in die
Wähler- evidenz der Gemeinde eingetragen sind.
Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung für Sie. Es wird Ihnen Anfang bis Mitte April eine „Amtliche Mitteilung – Wahlinformation“ zugestellt. Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Code für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet sowie einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert. Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“.
Für die Beantragung der Wahlkarte haben Sie nun drei Möglichkeiten:
• persönlich am Gemeindeamt mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte
• schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungs- karte mit Rücksendekuvert
• elektronisch im Internet: mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at oder www.hirschbach.ooe.gv.at Ihre Wahlkarte beantragen.
Die Abholung der Wahlkarte gestaltet sich wie folgt:
• Sie holen sich die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde ab
• wir schicken Ihnen die Wahlkarte (eingeschrieben) an Ihre Zustelladresse zu
• ein Haushaltsmitbewohner holt für Sie die Wahlkarte im Gemeinde- amt ab
UNSERE TIPPS:
• Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
• Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!
• Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 20. April 2016, für persönlich in Ihrer Gemeinde eingebrachte Anträge der 22. April 2016, 12.00 Uhr.
• Der letztmögliche Zeitpunkt für das rechtzeitige Einlangen von Wahlkarten (Briefwahl) über den Postweg bei den Bezirkswahlbehörden ist der 24. April 2016, bis 17.00 Uhr.
• Der letztmögliche Zeitpunkt für das rechtzeitige Einlangen von Wahlkarten mittels persönlicher Abgabe (Briefwahl) am Wahltag, 24. April 2016, ist in den Bezirkswahlbehörden bis 17.00 Uhr oder auch in jedem Wahllokal während der Öffnungszeiten möglich.
• Die persönliche Abgabe ist auch durch eine von der Wählerin oder von dem Wähler beauftragte Person zulässig. Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer persönlichen Wahlkarte!
Da von einer Stichwahl auszugehen ist, können Sie gleichzeitig eine Wahlkarte für den zweiten Wahlgang am 22.05. beantragen. Die Wahlkarte für eine Stichwahl heben Sie bitte auf. Sollte eine Stichwahl stattfinden kommt diese zum Einsatz! Für Fragen im Zusammenhang mit der Bundespräsidentenwahl steht Ihnen am Gemeindeamt unser Sachbearbeiter Karl Moßbauer, 07948/8701-12, mossbauer@hirschbach.ooe.gv.at, gerne zur Verfügung.
HINWEIS FÜR EU-Bürger:
EU-Bürger haben kein Wahlrecht bei der Bundespräsidentenwahl.
