Nachtragsvoranschlag 2022 - Beschlussfassung im Gemeinderat

23.09.2022 07:30

NVA 2022

Im Sinne des § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeinderat der Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis in der am 22.09.2022 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2022 von heute an zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt.


Der Nachtragsvoranschlag kann während der Amtsstunden eingesehen werden. Der Nachtragsvoranschlag ist nachstehend abrufbar.

23.09.2022 07:30