Auflage Entwurf Voranschlag 2024 - INKOBA Mühlviertel-Mitte

20.10.2023 00:00

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Im Sinne des § 79 Abs. 3 in Verbindung mit § 76 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf über den Voranschlag des Gemeindeverbandes INKOBA Mühlviertel-Mitte für das Jahr 2024 von heute an eine Woche, das ist bis zum 31.10.2023 im Gemeindeamt Hirschbach im Mühlkreis zur öffentlichen Einsicht aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann. Der Entwurf ist auch auf der Homepage der Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis (Geschäftsstelle) unter www.hirschbach.ooe.gv.at abrufbar.


Etwaige Einwendungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten Auflagefrist von jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden.

20.10.2023 00:00