Kundmachung Beschluss Voranschlag 2022 sowie Hebesätze, Steuern und Abgaben ab 01.01.2022

10.12.2021 00:00

VA2022

Im Sinne des § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeinderat der Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis in der am 9. Dezember 2021 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene Gemeindevoranschlag für das Finanzjahr 2022 von heute an zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt.

Der Gemeindevoranschlag kann während der Amtsstunden eingesehen werden. Der Gemeindevoranschlag ist auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.hirschbach.ooe.gv.at (siehe Amtstafel) abrufbar.

Zudem wird ebenfalls Im Sinne des § 76 Abs. 7   der OÖ. Gemeindeordnung 1990 hiermit kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis in der am 9. Dezember 2021 abgehaltenen öffentlichen Sitzung die Festsetzung der Hebesätze, Abgaben und Gebühren ab 01.01.2021 lt. Anlage beschlossen hat.

10.12.2021 00:00