Auflage Entwurf Voranschlag 2024 Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis

17.01.2024 00:00

Im Sinne des § 76 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf über den Gemeindevoranschlag der Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis für das Jahr 2024 von heute an eine Woche, das ist bis zum 2. Februar 2024, im Gemeindeamt Hirschbach im Mühlkreis zur öffentlichen Einsicht aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann. Der Entwurf ist auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.hirschbach.ooe.gv.at abrufbar.

Etwaige Einwendungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten Auflagefrist von jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden.

17.01.2024 00:00