Auflage Gemeinde-Voranschlag - 2024 (nach Beschlussfassung)

09.02.2024 07:00

Im Sinne des § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeinderat der Gemeinde Hirschbach im Mühlkreis in der am 8. Februar 2024 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene Gemeindevoranschlag für das Finanzjahr 2024 von heute an zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt.

 

Der Gemeindevoranschlag kann während der Amtsstunden eingesehen werden. Der Gemeindevoranschlag ist auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.hirschbach.ooe.gv.at abrufbar.

09.02.2024 07:00