Meldeangelegenheiten

Was ist ein Hauptwohnsitz bzw. ein Zweit- oder weiterer Wohnsitz?
Ihr Hauptwohnsitz ist an jener Unterkunft begründet, an der Sie sich in der Absicht niedergelassen haben, diese zum Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen zu machen; trifft das auf mehrere Wohnsitze zu, so haben Sie jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem Sie das überwiegende Naheverhältnis haben, die übrigen Wohnsitze sind Ihre weiteren Wohnsitze oder Nebenwohnsitze.


Was ist der Mittelpunkt der Lebensbeziehung?
Für den „Mittelpunkt der Lebensbeziehung“ sind vor allem folgende Bestimmungskriterien maßgeblich: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen und der Ort, an dem sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, ausgebildet werden oder die Schule oder den Kindergarten besuchen. Der Hauptwohnsitz ist für die Eintragung in die „Bundes-Wählerevidenz“ sowie für verschiedene andere Rechtsbereiche (z. B. Kfz-Zulassung, waffenrechtliche Urkunden, Sozialhilfe) maßgeblich.


Was ist der Unterschied zwischen Örtlichem Melderegister und Zentralmelderegister?
Die Meldebehörden müssen die Meldedaten aller bei ihnen in der Gemeinde angemeldeten Menschen einschließlich der zugehörigen Abmeldungen in Evidenz halten und sind ermächtigt, mit den Daten eines angemeldeten Menschen Hinweise auf Verwaltungsverfahren (Behörde, Aktenzeichen, Datum der Speicherung) zu verarbeiten und Privaten Auskunft zu geben, das ist das Örtliche Melderegister (OMR). Die Meldebehörden müssen Meldedaten, die zur Änderung des Örtlichen Melderegisters führen, unverzüglich dem Betreiber des Zentralmelderegisters (ZMR) überlassen. In diesem sind also alle Meldedaten bundesweit enthalten und abfragbar.


Was mache ich, wenn ich meinen Meldezettel verloren habe bzw. mir dieser gestohlen wurde?
Einen neuen Meldezettel ausfüllen, wenn die Meldung noch durchzuführen ist, sonst bei Bedarf eine Meldebestätigung oder Einzelauskunft holen.


Ist die Anmeldung postalisch möglich?
Ja, aber nur, wenn zu dem ausgefüllten Meldezettel auch die Originaldokumente oder beglaubigte (notariell bzw. gerichtlich) Abschriften (Kopien) beigelegt werden.


Kann ich mich über das Internet/per Fax anmelden?
Nein, da die vorzuweisenden Dokumente nicht vorgelegt werden können, das heißt Originalunterschrift oder Original-Beglaubigungsvermerk sind noch nicht im Internet übertragbar bzw. können nicht gefaxt werden.


Muss ich mich persönlich anmelden?
Nein, man kann sich auch postalisch anmelden oder durch einen Boten anmelden lassen.


Brauche ich für den Meldezettel einen Stempel von der Hausverwaltung?
Nein, die Unterschrift mit leserlicher Beifügung des Namens genügt.


Wo kann ich meine Meldedaten berichtigen lassen?
Bei der Meldebehörde meines Wohnsitzes. Für Wohnsitze in Wien ist der Meldeservice in allen Magistratischen Bezirksämtern zuständig.


Ich habe zwei Hauptwohnsitz-Meldezettel. Wieso wird nur einer als Hauptwohnsitz geführt?
Weil nur der zuletzt begründete Hauptwohnsitz oder der in der Wählerevidenz eingetragene gilt. Sollte das nicht dem Meldegesetz entsprechen, weil der andere Wohnsitz der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist, bitte Ummeldung vornehmen.


Ich bin nicht gemeldet, obwohl ich einen Meldezettel vorweisen kann. Wie kann das passieren?
Entweder durch eine amtliche Abmeldung oder weil die Meldung irrtümlich nicht verdatet wurde.


Wer hat Zugriff auf meine Meldedaten?
Alle in Österreich aufhältigen Personen im Rahmen der Meldeauskunft und die Behörden im Wege der Amtshilfe, auch private Institutionen, wie Banken, Versicherungen, Anwaltskanzleien mit Genehmigung des Bundesministeriums für Inneres.


Warum dürfen fremde Personen meine Meldedaten abfragen?
Weil das Melderegister ein öffentliches Register ist, so wie das Grundbuch. Beide dienen dem Rechtsverkehr der Bürger, das Melderegister soll die Erreichbarkeit der in Österreich Unterkunftnehmenden sicherstellen.

Zuständig